FAHRERLAUBNIS-KLASSE | KRAFTFAHRZEUG-TYP |
Mofa | Mofa mit 25 km/h, Mindestalter 15 Jahre |
AM | Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge |
A1 | Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung |
A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt |
A | Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge, Mindestalter 24 Jahre |
B | Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse, Mindestalter 18 Jahre |
BA | Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse mit Automatikgetriebe |
BF17 | Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse Mindestalter für Erlangung der Fahrerlaubnis: 17 Jahre |
Schlüsselzahl B96 | Kraftfahrzeuge und Anhänger, die in der Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 4.250 kg besitzen |
Schlüsselzahl B196 | Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse sowie 125er-Leichtkrafträder auch mit Beiwagen |
Schlüsselzahl B197 | Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse, Prüfung mit Automatikgetriebe, Testfahrt mit Schaltgetriebe und 10 Fahrstunden mit Schaltgetriebe |
BE | Fahrzeuge der Klasse B sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg, Mindestalter 18 Jahre |