• Fahrerlaubnisklassen

Fahrerlaubnis-Klassen

FAHR­ERLAUBNIS-KLASSE KRAFTFAHRZEUG-TYP
Mofa Mofa mit 25 km/h, Mindestalter 15 Jahre
AM Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
A1 Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt
A Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge, Mindestalter 24 Jahre
B Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse, Mindestalter 18 Jahre
BA Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse mit Automatikgetriebe
BF17 Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter für Erlangung der Fahrerlaubnis: 17 Jahre
Schlüsselzahl B96 Kraftfahrzeuge und Anhänger, die in der Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3.500 und 4.250 kg besitzen
Schlüsselzahl B196 Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse sowie 125er-Leichtkrafträder auch mit Beiwagen
Schlüsselzahl B197 Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse, Prüfung mit Automatikgetriebe, Testfahrt mit Schaltgetriebe und 10 Fahrstunden mit Schaltgetriebe
BE Fahrzeuge der Klasse B sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg, Mindestalter 18 Jahre
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